Jeder Landwirt ist als Unternehmer verpflichtet, ab dem 1. Angestellten (egal, ob Minijobber, Teil- oder Vollzeitkraft) die Unfallgefährdung und Vorsorgemaßnahmen schriftlich festzuhalten. Diese Unterlagen werden bei Unfällen auf Vollständigkeit geprüft.
1. Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt die Beratung bei allen gesetzlichen Aufgaben und Anforderungen zur Arbeitssicherheit, die in Ihrem Unternehmen
berücksichtigt und erfüllt werden müssen. Dabei ist die Unternehmensgröße unerheblich. Jedoch ab 20 Mitarbeitern eine gesetzliche Vorschrift!
Die Leistungen vom FASI:
Wir vermitteln gerne eine Fachkraft für Arbeitssicherheit an Sie.
2. Unternehmermodell (LUV oder LUV-Mix) in Zusammenarbeit mit der SVLFG
Das Unternehmermodell kann für Betriebe bis zu 20 Mitarbeitern durchgeführt werden. Bei größeren Betrieben muss eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich bestellt werden. Der Unternehmer selbst oder eine vom Unternehmer bestimmte Person nimmt am LUV-Modell oder LUV-Mix-Modell teil. Er/Sie übernimmt im Unternehmen damit die Verantwortung, die gesetzlichen Anforderungen und Anwendungenn zum Arbeitsschutz umzusetzen und zu überwachen.