Seit dem 1. Juli 2024 sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse mautpflichtig. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleiben weiterhin mit allen Fahrzeugen befreit.
Übliche land- und forstwirtschaftliche Transporte mit Traktoren mit 40 km/h Zulassung sind auch bei Lohnunternehmen, Biogasanlagen und anderen Gewerbetrieben weiterhin mautfrei. (Foto: Vaupel)
Keine Maut: Dieses Zugfahrzeug hat eine technisch zulässige Gesamtmasse von weniger als 3,5 t und ist daher auch mit Anhänger mautfrei.