Die Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ist ab 2021 gesetzlich vorgeschrieben. Mindestanforderung ist in diesem Jahr das Ausfüllen eines Fragebogens, der im Rahmen der Pflanzenschutz-Fachrechtskontrollen abgefragt wird (CC-relevant). Der Fragebogen soll vollständig ausgefüllt und bei den übrigen Pflanzenschutzunterlagen abgeheftet werden. Weitere Informationen können auf der Seite www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 01039065 abgerufen werden.
Direkter Weg zur Informationsbroschüre
Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes - Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation (Pflanzenschutzdienste der Länder - Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) Karlsruhe)
und zum Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (aus der o.g. Broschüre)
von der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.